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Приобретение недвижимости через маклера в Норвегии
Der Immobilienerwerb durch Makler in Norwegen
| Der Immobilienerwerb durch Makler in Norwegen Eine Information Das norwegische Maklergesetz vom 16. Juni 1989 regelt die gesamte Maklertätigkeit und beschreibt die Anforderungen, die an den Immobilienmakler gestellt werden. Die Bestimmungen sind von Interesse sowohl für den Käufer als auch den Verkäufer von Immobilien, wie von z.B. Wohnrechts- und Miteigentumswohnungen, da das Gesetz einige Bestimmungen darüber enthält, welche Rechte und Pflichten man als Kunde eines Immobilienmaklers hat. In Norwegen ist es mit wenigen Ausnahmen nur zugelassenen Maklerunternehmen unter der Leitung eines Immobilienmaklers oder Rechtsanwalts gestattet, gegen Entgelt Makleraufträge auszuführen. Im Maklergesetz sind strenge Anforderungen an den Makler festgeschrieben, u.a. hat der Makler die Interessen sowohl des Käufers als auch des Verkäufers wahrzunehmen. Der Makler muß auch Käufer und Verkäufer mit Beratung und Informationen versehen, die für die Durchführung der Transaktion von Bedeutung sind. |
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Welche Bedeutung hat das Gesetz für Sie als Auftrag? Die Gebühren für die mit dem Auftrag verbundene Arbeit hat der Auftraggeber zu entrichten. Die Gebühren können direkt zwischen Verkäufer und Makler vereinbart werden, und zwar entweder als Provision, d.h. als prozentualen Anteil des Kaufbetrags, oder aber man kann sich auf eine feste Summe für den Auftrag oder auch einen Stundensatz einigen. Für den Vertrag zwischen Verkäufer und Makler ist ein besonderes vom Finanzministerium herausgegebenes Formular zu benutzen, auf dem auch der Maklerlohn eingetragen werden muß. Häufig wird vereinbart, daß der Verkäufer außer dem abgesprochenen Honorar auch für die Auslagen des Maklers für Taxierung und Inserierung aufkommen muß. Vom Gesetz ist dem Makler eine strenge Pflicht zu Recherchierung und Information auferlegt. Als Verkäufer müssen Sie mit dem Makler zusammenarbeiten, um ihm alle notwendigen Angaben über den Grundbesitz zu beschaffen. Der Makler ist zwar der Fachmann, der Ihnen bei der korrekten Abwicklung des Geschäfts mit Rat und Tat zur Seite steht, Sie sind freilich durch die Tatsache, daß Sie einen Makler beauftragt haben, nicht von der Verantwortung enthoben, alle notwendigen Angaben korrekt zu machen. Die Rechte und Pflichten des Verkäufers sind im Gesetz über den Verkauf von Immobilien vom 3. Juli 1992 festgeschrieben. Seien Sie sorgfältig bei der Wahl des Maklers. Selbstverständlich sollten Sie den Lohn in die Waagschale werfen, den der Makler für seine Dienstleistungen verlangt, es ist indessen fast noch wichtiger zu klären, welche Dienstleistungen Ihnen der Makler für das von ihm verlangte Honorar zu bieten hat. Welche Bedeutung hat das Gesetz für Sie als Käufer? Im Immobilienmaklergesetz ist festgeschrieben, welche Angaben Sie als Käufer verlangen können, ehe das Geschäft abgeschlossen wird. Diese sindu.a.:
Handelt es sich um eine Wohnrechts oder Miteigentumgswohnung oder eine Wohnung in einem Gemeinschaftsbesitz, ist der Makler verpflichtet, Sie über Satzung, Budget, Buchführung usw. für die jeweilige Wohnbaugesellschaft zu unterrichten. Diese Angaben sind schriftlich zu machen. Falls es dem Makler nicht gelingt, die obengenannten Angaben einzuholen, muß er Ihnen schriftliche begründen, warum diese Angaben nicht vorliegen Konzessionsbestimmungen Die Hauptregel ist, daß Auslandsansässige beim Erwerb von Immobilien Konzession beantragen müssen. Der Kauf von Immobilien zu Freizeitzwecken wird für Auslandsansässige immer konzessionspflichtig sein. Das gleiche gilt für die Miete von Immobilien zu Freizeitzwecken, falls der Mietvertrag eine Gültigkeit von mehr als 10 Jahren hat. Personen sind dannAuslandsansässige, wenn sie keinen festen Wohnsitz in Norwegen haben undauch früher nicht mindestens fünf Jahre einen festen Wohnsitz in Norwegenhatten. Die Anforderung an die vorausgegangene Aufenthaltsdauer ist durcheine gesamte Aufenthaltszeit von fünf Jahren erfüllt. In einigen beliebten Hüttengebieten sind die obengenannten Konzessionsregeln außer Kraft gesetzt. In diesem Gebieten muß der Käufer eines Anwesens, das ganzjährig bewohnt war, sich dazu verpflichten, seinen Wohnsitz auf dem Anwesen zu nehmen, wenn er Konzessionsfreiheit erlangen will. Bei den staatlich zugelassenen Immobilienmaklern können Sie sich Auskunft über die Regionen, die Wohnpflicht für ganzjährige Wohnungen eingeführt haben, und nähere Informationen über die Konzessionsverordnungen einholen. Fühlen Sie sich sicher bei einem Immobilienmakler! Das Gesetz enthält keine Bestimmungen, die verhindern würden, daß Sie weiterhin Immobilien auch ohne Heranziehung eines Maklers durchführen. Aber wir möchten Sie davor warnen. Der Kauf oder Verkauf einer Immobilie dürfte meist das größte Geschäft sein, das Sie als Privatperson tätigen, und die Wohnung ist häufig der größte Teil des Vermögens. Sie sollten deshalb bei diesem Geschäft einen Fachmann zuziehen, damit Sie alle Fallgruben vermeiden, die es bei privatem Umsatz von Immobilien gibt. Die Maklerprovision, die Sie bezahlen, dürfte in diesem Zusammenhang einepreiswerte Versicherung sein. Viel Erfolg bei einem sicheren Immobiliengeschäft durch einen staatlich zugelassenen Immobilienmakler |
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